Hausordnung

Hausordnung

Die Haus- und Spielregeln im Spieleparadies Mumpitz

                                   


 

1.     Einlass und Aufenthalt im Indoorspielpark

Mit Eintritt in den Indoorspielpark Spieleparadies Mumpitz erklärt sich jeder Besucher automatisch mit dieser Hausordnung einverstanden.

Die Mitarbeiter des Mumpitz-Teams haben zu jeder Zeit das Hausrecht.

Den Weisungen des Mumpitz-Teams ist unbedingt und zu jeder Zeit Folge zu leisten. Bei groben Verstößen gegen diese Hausordnung können Personen sofort der Halle verwiesen werden. Der in diesem Fall schon entrichtete Eintritt wird nicht zurückerstattet.

Aus Sicherheitsgründen haben Kinder unter 8 Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen Zutritt. 
Kinder im Alter von 8 - 17 Jahren können mit einer vom Erziehungsberechtigten ausgefüllten Vollmacht auch allein den Indoorspielplatz Mumpitz betreten. Es werden nur die vom Mumpitz zur Verfügung gestellten Vollmachts-Vordrucke akzeptiert. Die Vollmacht lässt sich unter „www.mumpitz-wismar.de/allein-ins-mumpitz“ herunterladen und ausdrucken.

Beim Verlassen des Geländes erlischt der Eintritt. Bei einem erneuten Besuch des Indoorspielparks ist ein neuer Eintritt zu entrichten.

Der Indoorspielpark hat eine vorgeschriebene Besucherzahl, die nicht überschritten werden darf. Ist die Besucherzahl überschritten, kann der Betreiber oder das zuständige Personal den Zutritt einschränken oder verweigern. Bei Einschränkungen ist mit Wartezeiten am Eingang, der Gastronomie oder einzelnen Spielanlagen zu rechnen. Ansprüche gegen den Betreiber aus diesen Einschränkungen sind ausgeschlossen.

Im Interesse aller Gäste behält sich der Betreiber vor, Personen, deren Zulassung zum Indoorspielpark bedenklich erscheint (z.B. erkennbar alkoholisiert etc.), den Zutritt ohne Angabe von Gründen zu verwehren.

Die Spieleparadies Mumpitz GmbH weist darauf hin, dass zu Marketingzwecken zeitweilig Fotoarbeiten im Indoorspielpark stattfinden und bittet höflich um Einverständnis.

Damit die Erlebnisse im Indoorspielpark auch für die Gäste unvergessen bleibt, ist das Filmen und Fotografieren ihrerseits gestattet. Fremde Personen dürfen nur mit Zustimmung bildlich festgehalten werden. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren einer vorherigen Genehmigung durch die Betreiber.

Die Benutzung der Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr. Der Betreiber ist weder angehalten, die Parkplätze zu bewachen noch ihre Flächen und sonstige Einrichtungen zu warten, um die Fahrzeuge vor Schäden jeglicher Art (z.B. Glasscherben, Nägel, Löcher oder Ähnliches) zu bewahren.

 

2.     Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht liegt zu jeder Zeit allein bei den betreuenden Erwachsenen. Das Mumpitz-Team übernimmt keine Aufsichtspflichten. Eltern haften in jedem Fall für Ihre Kinder.

Der Begleitperson ist es nicht gestattet das Mumpitz ohne die zu betreuenden Kinder zu verlassen. Wenn dies erfolgt, dann auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko.

Die Aufsichtsperson versichert, dass ihre Kinder alle Spielmöglichkeiten nutzen dürfen. Darüber hinaus versichert die Aufsichtsperson, dass alle Personen gesund sind.

Das Mumpitz-Team übernimmt keine Aufsicht über alleinkommende Kinder und kann aus bestimmten Gründen den Zutritt verweigern. Gründe sind zum Beispiel: zu viele allein kommende Kinder; Kinder, die schon mal durch Fehlverhalten auffällig geworden sind.

 

3.     Betreten der Halle / des Spielbereiches

Der gesamte Indoorspielplatz darf nur mit Socken oder nicht außen getragenen Hallenschuhen betreten werden. Die Straßenschuhe werden im Umkleidebereich ausgezogen und in die dafür vorgesehenen Regale gestellt. Das Mitnehmen der Straßenschuhe in den Hallen- oder Gastrobereich ist nicht gestattet.

Ketten, Ohrringe, Haarreifen, Ringe, weiterer Schmuck und spitze Gegenstände an der Kleidung sind vor Betreten des Spielbereichs zu entfernen.

Kaugummis müssen vor Betreten des Gebäudes im Mülleimer entsorgt werden.

Mitgebrachtes Spielzeug darf im gesamten Spielbereich nicht genutzt werden.

Im gesamten Indoorspielpark besteht Rauchverbot.

Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.

Rucksäcke und Taschen sind grundsätzlich im Hallenbereich nicht erlaubt.

 

4.     Nutzung / Betreten der Spielgeräte

Den Hinweisen auf den Hinweistafeln auf den Spielgeräten ist unbedingt Folge zu leisten.

Alle Spielgeräte dürfen nur auf Socken betreten werden. Hallen- oder Hausschuhe sind auf den Geräten nicht gestattet.

Die Spielgeräte sind für die Kinder. Erwachsene dürfen mit Ihren Kindern mitspielen. Vorrang haben die Kinder!

Alle Spielgeräte und sonstige Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Festgestellte Schäden bitte unverzüglich dem Mumpitz-Team melden. Sachbeschädigungen werden auf Kosten des Verursachers behoben.

Das Hinaufklettern auf allen Rutschen ist verboten. Beim Herunterrutschen sollte nicht mit deinen Händen gebremst werden.

Die Benutzung der Go-Karts ist nur bis 120 kg Körpergewicht erlaubt. Das Schieben von Go-Karts und das Herumlaufen auf der Fahrbahn ist nicht gestattet.

Die erworbenen Go-Kart-Chips können nicht zurückgetauscht werden.

Bitte keine Dauerbelegung von Spielflächen und Fahrzeugen. Bei Missbrauch oder Beschwerden anderer Gäste ist der Anweisung des Mumpitz Teams Folge zu leisten.

Das Spielen im Kleinkindbereich ist nur den Kleinkindern bis einschließlich 5 Jahren gestattet. Das Hinaufklettern auf den Außenteilen des Kletterparks oder des Kleinkindbereichs ist verboten.

Das Hineinlehnen in die Netze des Kletterparks ist verboten.

Das Betreten der einzelnen Minigolfbereiche ist untersagt.

Die Mietgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Die Mitarbeiter sind bei absichtlicher Zerstörung dazu berechtigt das Pfandgeld einzubehalten oder Schadensersatz anzufordern.

Die Virtual-Reality-Simulatoren sind nur einzeln und nur unter Beobachtung der Aufsichtspersonen zu nutzen. Unsachgemäße Benutzung der elektrischen Geräte wird rechtlich verfolgt.

Die VR-Brillen, sowie die Kabel, sind vorsichtig zu benutzen.

Die VR-Arena im Obergeschoß ist nur mit einem Mumpitz-Mitarbeiter zu betreten.

Saltos, Schubsen, von Trampolin zu Trampolin springen und das Herunterspringen auf der Trampolinanlage ist untersagt. Jedes Trampolin darf nur von einer Person gleichzeitig genutzt werden. Kinder unter 3 Jahren dürfen aus Sicherheitsgründen die Trampoline nicht betreten.

Das Hochschleudern, Herunterschubsen, Hinaufwerfen von Personen auf dem „Wabbelberg“ ist verboten.

Das Mitnehmen von Bällen aus der Ballschussanlage, Bällebad oder Fußballfeld ist verboten und wird als Diebstahl betrachtet.

Das Herausreißen von Teppichteilen auf unserem Kunstrasen ist untersagt.

 

5.     Nutzung des Gastrobereichs

Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Speisen und Getränke für Babys.

Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur im Gastrobereich gestattet. Das Mitnehmen von Speisen oder Getränken auf das Spielfeld ist strengstens untersagt!

Das Zubereiten von Speisen ist nicht gestattet.

Das Mitbringen und der Verzehr von Alkohol ist strengstens untersagt und führt zum sofortigen Hausverbot.

Offenes Feuer in Form von Wunderkerzen und Geburtstagskerzen ist strengstens untersagt.

Das Verstreuen von Konfetti oder anderem Kleinmaterial ist verboten.

Der entstandene Müll für selbst mitgebrachte Dekorationen, Geschenkpapieren, Verpackungen, usw. muss über den eigenen Hausmüll der Gäste entsorgt werden.

Das Bedienen an fremden Geburtstagstischen oder anderen Tischen ist untersagt.

Sollte Geschirr zerbrechen, ist sofort ein Mumpitz-Mitarbeiter zu informieren. Bitte das zerbrochene Geschirr nicht auf eigene Faust wegräumen. Die Mumpitz-Mitarbeiter räumen den Bereich im 4-Augen-Prinzip damit sich nicht nachfolgende Gäste verletzen.

 

6.     Nutzung der Sanitäranlagen

Alle sanitären Anlagen (Toilette, Waschbecken, Boden) bitte sauber verlassen. Nach der Toilettenbenutzung ans Spülen und Händewaschen denken. Jeder Besucher soll unsere sauberen Anlagen nutzen können.

Es dürfen keine Gegenstände oder Papier (außer Toilettenpapier) in die Toilette geworfen werden. Aufsichtspersonen haben dies den Kindern zu erklären und zu kontrollieren.

Zum Abtrocknen der Hände ist der Lufttrockner zu verwenden und kein Toilettenpapier.

 

7.     Verletzungen und Schäden

Bei Verletzungen oder Sachschäden, die durch nichtbestimmungsgemäße Benutzung der Spielgeräte entstehen, wird keine Haftung übernommen.

Die Spieleparadies Mumpitz GmbH übernimmt auch keine Haftung für Schäden, Unfälle, usw., die den Kindern und Begleitpersonen in der Anlage entstehen.

Die Mumpitz-Mitarbeiter sind verpflichtet bei jeglicher Art von Unfallgeschehen, ob durch Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einen vorgefertigten Unfallbericht auszufüllen.

Die Mitarbeiter des Mumpitz-Teams verfügen über keine medizinische Ausbildung.

Bei plötzlich auftretenden Erkrankungen oder Notfällen ist das Mumpitz Team berechtigt erst den Notarzt, die Polizei oder die Feuerwehr zu rufen und dann die Aufsichtsperson, sofern diese ausfindig zu machen ist, zu informieren.

Für mitgebrachte Kleidung, Schuhe, Brillen, Wertgegenstände usw. wird keine Haftung übernommen.

 

8.     Umgang mit anderen Gästen/dem Personal

Beleidigungen gegenüber anderen Gästen oder dem Personal werden nicht geduldet. Das Personal kann in diesem Fall die schuldige Partei des Hauses verweisen.

Handgreiflichkeiten gegenüber anderen Gästen oder dem Personal sind verboten und führen zum sofortigen Hausverbot!

Diebstahl ist kein faires Verhalten und wird strafrechtlich verfolgt. Auch hier kann ein Platzverweis oder sogar Hausverbot ausgesprochen werden.

Jeder Besucher ist angehalten gegenseitige Rücksicht zu zeigen und anderen Personen, vor allem Kindern, zu helfen. Somit haben alle Spaß und Freude im Indoorspielpark!

 

9.     Schlusswort der Betreiber

Das gesamte Mumpitz-Team arbeitet nach dem Motto: Lächle und du bekommt immer ein Lächeln zurück!

Seid also allzeit freundlich zueinander, zeigt gegenseitige Rücksichtnahme und habt Verständnis füreinander. Seid stets hilfsbereit, besonders anderen Kindern gegenüber.

 


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